AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
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1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne der nachfolgenden Definition. Die AGB gelten als Rahmenver-einbarung für alle Dienst- , Dienstleistungs- und Werkverträge über sämtliche Leistungen einschließlich deren Ausführung, Vermittlung, sowie für sonstige Leistungen (z.B. Beratungsleis-tungen jeglicher Art einschließlich der Erstellung zweckdienli-cher Konzepte, Providerleistungen im Bereich der Überlassung von Arbeitskräften). Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden, ohne dass wir bei jedem einzelnen Vertrag wieder auf diese AGB hinweisen müssten. 

1.2 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt sowie eine juristi-sche Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtli-ches Sondervermögen. Kunden im Sinne dieser AGB sind nur Unternehmer. 

1.3 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegen-stehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbe-standteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zuge-stimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. 

1.4 Sämtliche Ergänzungen und Zusätze zu bzw. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich verein-bart werden. Dies gilt auch für die Regelungen dieser Ziffer 1.4. 

1.5 Verweisungen auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie durch unsere AGB nicht unmittelbar abgeändert werden. 

2. Angebote 

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden im Vorfeld des Vertrags-schlusses Kataloge, Leistungsbeschreibungen oder technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Vertragsentwürfe) überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. 

2.2 Die Bestellung unserer Dienstleistung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot, sofern sich aus der Bestel-lung oder den sonstigen Vereinbarungen nichts anderes ergibt. Auch Bestellungen per eMail sind verbindlich. Wir sind berech-tigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Bereit-stellung der angebotenen Leistung an den Kunden erklärt wer-den. Handelsübliche Änderungen insbesondere technischer oder optischer Art bleiben vorbehalten und begründen keine Abweichung von der Bestellung. 

2.3 Sofern unsere Auftragsbestätigung Einzelheiten enthält, die von der Bestellung oder von unserer sonstigen Beauftra-gung abweichen, gelten diese Abweichungen als vom Kunden genehmigt, sofern dieser den Abweichungen nicht unverzüg-lich nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich wider-spricht. 

3. Leistungsumfang 

3.1 Mit der Auftragsbestätigung verpflichten wir uns zur Er-bringung der vertraglich geschuldeten Leistungen.

3.2 Art und Umfang der von uns zu erbringenden vertraglich geschuldeten Leistungen sind in der Auftragsbestätigung oder einer der Auftragsbestätigung beizufügenden Leistungsbe-schreibung aufgeführt. Der Kunde erhält mit der Lieferung oder Ausführung, soweit nichts anderes vereinbart und dies möglich ist, das nicht ausschließliche Recht, die gemäß Auf-tragsbestätigung oder Leistungsbeschreibung erbrachten Leis-tungen im dort genannten Umfang zu nutzen.

3.3 Wir sind berechtigt, sämtliche Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch qualifizierte Erfüllungsgehilfen einschließlich Subunternehmern durchführen zu lassen. Dabei werden wir uns nur solcher Personen bedienen, deren Qualifikation aus-reichend erscheint, die geschuldete Leistung ordnungsgemäß zu erbringen. 

4. Preise 

4.1 Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteu-er. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.

4.2 Für die von uns zu erbringenden sonstigen Leistungen zahlt der Kunde die in der Auftragsbestätigung einzeln aufgeführten Beträge. Der Kunde erstattet uns alle angemessenen Reisekos-ten und sonstigen Auslagen, die im Rahmen der Erbringung der Leistungen entstehen. 

4.3 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn zwischen Abschluss und Ausführung des Ver-trages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesonde-re aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Beträgt die Erhöhung mehr als fünf Prozent des Kaufpreises, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. 

5. Zahlungsbedingungen 

5.1 Sofern nicht in der Auftragsbestätigung ein anderes Zah-lungsziel gewährt wird, sind Rechnungen sofort fällig und in-nerhalb von 10 Tagen ab Rechnungserhalt und Bereitstellung der Leistung zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kun-de in Verzug. Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit sei-nen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden sämtliche bestehenden Forderungen aus der gesamten Geschäftsbezie-hung unverzüglich zur Zahlung fällig. 

5.2 Sonstige Leistungen, die über einen längeren Zeitraum erbracht werden, werden dem Kunden im Voraus in Rechnung gestellt.

5.3 Zahlungen gelten als eingegangen, sobald wir über die Beträge verfügen können.

5.4 Schecks und Wechsel oder vergleichbare Zahlungsmittel werden von uns nur unter dem Vorbehalt ihrer Deckung erfül-lungshalber angenommen. Zahlungen sind bargeldlos auf eines unserer Geschäftskonten zu bewirken. Durch Scheck oder Wechsel entstehende Kosten und sämtliche durch jegliche Art von bargeldlosen Zahlungen verursachten Kosten hat der Kun-de zu tragen.

5.5 Wir behalten uns bei Teilerfüllungen vor, Teilfakturen durchzuführen. 

6. Zeitpunkt der Leistungserbringung, Lieferung 

6.1 Die Leistungserbringung kann von überall erfolgen, da sie keine körperliche Anwesenheit erfordert. In einzelnen Fällen kann hiervon abgewichen werden. Hierüber werden entspre-chende Vereinbarung im Einzelfall getroffen. Gerichtstand ist der Firmensitz des Auftragnehmers!

6.2 Die angegebenen Zeitpunkte der Leistungserbringung gelten nur als Schätzungen. Auch wenn Fertigstellungstermine verbindlich vereinbart wurden, kommen wir ohne Mahnung des Kunden nicht in Verzug. 

6.3 Sofern wir Leistungsfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig eine angemessene, neue Leis-tungsfrist bestimmen. Ist die Leistung auch innerhalb der neu-en Leistungsfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nicht-verfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zuliefe-rer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlos-sen haben. Die gesetzlichen Rechte und Pflichten der Vertrags-parteien bleiben unberührt. 

6.4 Sofern der Kunde die Lieferung nicht spätestens bis zum vertraglich vereinbarten Datum annimmt oder sich in anderer Hinsicht in Annahmeverzug befindet, sind wir berechtigt, Prei-se gemäß den im Zeitpunkt der tatsächlichen Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung geltenden Preislisten in Rechnung zu stellen. 

6.5 Sofern sich der Kunde in Annahmeverzug befindet, wird der uns zustehende Anspruch auf die Gegenleistung auch dann fällig, wenn die Lieferung noch nicht erfolgt ist. Unsere weiter-gehenden Rechte bleiben unberührt.

7. Stornierungen 

7.1 Stornierungen von Bestellungen, die nicht auf der Mangel-haftigkeit Leistungen beruhen, können nur mit unserer Zu-stimmung erfolgen. 

7.2 In diesen Fällen behalten wir uns das Recht vor, eine angemessene Stornogebühr zu erheben.

8. Personenbezogene Daten 

Sofern unsere vertragsgegenständliche Tätigkeit darin be-steht, im Auftrage des Kunden personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern oder zu verarbeiten, darf diese Auf-tragsdatenverarbeitung ausschließlich im Rahmen der DSGVO erfolgen. 

9. Mitwirkungspflichten des Kunden 

9.1 Der Kunde überlässt uns rechtzeitig und kostenlos alle technischen Daten und andere Informationen und Hilfsmittel, die er zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen gemäß Auftragsbestätigung und/oder Leistungsbeschreibung für zweckdienlich, angemessen und notwendig halten muss oder die wir von ihm anfordern. Sollten sich Probleme, Verzö-gerungen, Schäden, Ansprüche oder Ausgaben aus dem In-halt, der Ungenauigkeit, Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der vom Kunden erbrachten Daten, Materialien und Informa-tionen ergeben, gehen diese nicht zu unseren Lasten.

9.2 Sofern die vertraglich geschuldeten Leistungen von uns vor Ort in den Geschäftsräumen des Kunden erbracht werden, stellt dieser kostenlos Büroräume, Dienstleistungen, Geräte (wie z.B. Kopierer, Faxgeräte, Computer und Modems) und gegebenenfalls auch Personal in einem Umfang zur Verfügung, der für die Durchführung der Leistungen angemessen ist. So-weit unsere Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in den Ge-schäftsräumen der Kunden eine Hausordnung zu beachten haben, wird der Kunde uns hiervon rechtzeitig in Kenntnis set-zen und unsere Mitarbeiter/Erfüllungsgehilfen entsprechend einweisen. Von Hausordnung und etwaigen Sicherheitsbe-stimmungen abgesehen, unterliegen unsere Mitarbeiter kei-nen Weisungen des Kunden und werden in dessen betriebliche Organisation nicht eingegliedert. 

9.3 Der Kunde wird sämtlichen sonstigen eventuell nach der Leistungsbeschreibung oder Auftragsbestätigung geltenden Mitwirkungspflichten nachkommen. 

9.4 Kommt der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig vor dem geplanten Liefer-/Leistungstermin entsprechend der vorge-nannten Absätze seinen Verpflichtungen nach, so kommt er damit in Annahmeverzug. Wir werden dem Kunden sodann eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung dieser Mitwir-kungspflichten setzen, nach deren erfolglosem Ablauf wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sind. 

9.5 Im Falle eines durch die Anweisungen oder fehlenden An-weisungen des Kunden bedingten höheren Arbeitsanfalls muss der Kunde die verursachten Mehrkosten übernehmen. 

10. Geistiges Eigentum 

10.1 Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders angege-ben, sind wir alleiniger Rechtsinhaber aller Designs, Verfahren, Techniken, Konzepte und Erfindungen unabhängig davon, ob diese patentfähig sind oder nicht, ob sie in Zusammenhang mit den Leistungen genutzt werden, hergestellt werden oder ent-standen sind (zusammenfassend die „Schöpfungen“ genannt), und aller damit verbundener Patente, Urheberrechte, Ge-schäftsgeheimnisse und des gesamten sonstigen damit ver-bundenen geistigen Eigentums, oder wir sind durch den jewei-ligen Rechtsinhaber zum Vertrieb ermächtigt. Keine im Ange-bot, Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung oder in ei-nem sonstigen für die Vertragsbeziehung relevanten Doku-ment enthaltene Aussage ist dahingehend auszulegen, dass dem Kunden dadurch stillschweigend, durch schlüssiges Ver-halten oder in sonstiger Weise über das gesetzlich zwingende Maß hinaus eine Lizenz oder ein sonstiges Recht, ein Anspruch oder ein Anteil an den Schöpfungen und/oder dem damit ver-bundenen Eigentum übertragen wird. 

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns in zumutbarer Weise bei der Abtretung, dem Nachweis, der Erlangung der Gültigkeit, der Eintragung und Durchsetzung unserer Rechte und unseres Eigentums an allen Patenten, Urheberrechten und dem sonsti-gen mit den Schöpfungen verbundenen geistigen Eigentum und aller sonstigen aufgrund des Vertragsverhältnisses in allen Ländern gewährten und von uns gehaltenen Rechten zu unter-stützen. Dies umfasst u.a. auch die Ausfertigung von zusätzli-chen Übertragungsurkunden und die Unterstützung bei An-meldungen von Patenten, Urheberrechten oder Eintragungen von sonstigem geistigen Eigentum. Alle hiermit in Verbindung stehenden Kosten tragen wir. 

11. Abnahme von Konzepten oder abnahmefähigen sonstigen Leistungen 

11.1 Soweit wir im Rahmen der zu erbringenden Leistung ein Konzept oder eine sonstige Werkleistung erstellen, hat der Kunde unverzüglich die Abnahme durchzuführen, sobald wir die Leistung zur Abnahme bereitstellen. Wir können zur Ab-nahme eine angemessene Frist setzen. 

11.2 Mängel, die eine Abnahme ausschließen, werden von uns kostenfrei beseitigt; die Abnahmefrist verlängert sich um die Zeit der Mängelbeseitigung. Liegen zum Ende der Abnahme-frist keine qualifizierten Mängelrügen des Kunden vor, die einer Abnahme entgegenstehen, so gilt die Abnahme als erfolgt. 

12. Gewährleistung 

12.1 Für die Rechte des Kunden bei Mängeln (Mängelansprü-che) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht anders bestimmt. 

12.2 Als Vereinbarung über Art und Umfang der Leistung gel-ten nur solche Leistungsbeschreibungen, die Gegenstand der Bestellung des Kunden sind. 

12.3 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir wählen, ob wir den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach den gesetzlichen Vorschriften beseitigen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. 

Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendun-gen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Material-kosten tragen wir. 

12.4 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden unzumutbar, ist sie unmöglich oder haben wir sie – zu Recht oder zu Unrecht – verweigert oder ist eine für die Nacherfül-lung vom Kunden zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, so kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis min-dern, im Falle eines Werkvertrages den Mangel im Wege der Selbstvornahme beheben und die Kosten der Selbstvornahme von uns ersetzt verlangen oder zurücktreten oder den Preis mindern. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei einem unerheblichen Mangel. Mit Erklärung des Rücktritts bzw. der Minderung entfällt der Anspruch des Kunden auf Lieferung einer mangelfreien Sache. 

12.5 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen werden nur im Rahmen der nach-folgenden Ziffer 13 gewährt, im Übrigen sind sie ausgeschlos-sen. 

12.6 Wurde die von uns an den Kunden gelieferte, neu ge-schaffene Dienstleistung von diesem an einen Dritten weiter-verkauft, so gelten für die Mängelansprüche unseres Kunden ergänzend zu vorstehenden Ziffern 12.5 und 12.6 folgende Regelungen: 

12.7 Die gesetzliche Beweiserleichterung zugunsten des Kun-den über den Zeitpunkt des Vorliegens des Mangels gilt außer in den gesetzlich geregelten Fällen auch dann nicht, wenn zwi-schen dem Gefahrübergang auf unseren Kunden und dem Gefahrübergang auf den Käufer des Kunden ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten liegt. 

12.8 Die Nacherfüllungsrechte des Kunden gemäß Ziffer 12.4 gelten mit folgender Maßgabe: Der Kunde kann von uns die Art der Nacherfüllung verlangen, die er seinem Käufer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen und vertraglichen Verwei-gerungsrechte des Kunden – schuldet. Unser Wahlrecht gem. Ziffer 12.4 gilt insoweit nicht. Unser Kunde ist berechtigt, die-sen Nacherfüllungsanspruch an seinen Käufer abzutreten, jedoch nur erfüllungs- oder/und sicherungshalber, d.h. unbe-schadet seiner eigenen Forthaftung gegenüber dem Käufer. Eine Abtretung an Erfüllung statt ist unwirksam. Unser Recht, diese Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. 

12.9 Wenn wir mit unserem Kunden einen gleichwertigen Aus-gleich vereinbart haben, ist der Anspruch auf Ersatz der Auf-wendungen, die er im Verhältnis zu seinem Käufer zu tragen hatte, ausgeschlossen. 

12.10 Die Gewährleistung entfällt, sofern und sobald der Kunde an den gelieferten Dienstleistungen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Änderungen vornimmt oder durch Personal vor-nehmen lässt, das hierzu nicht von uns ermächtigt wurde, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel durch diese Arbeiten nicht verursacht wurden oder nicht auf die vorge-nannten Maßnahmen zurückzuführen sind. 

12.11 Sämtliche Informationen, Dokumente etc., die zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen Dritte benötigt werden, haben die Parteien einander zur Verfügung zu stellen. 

13. Haftungsbeschränkungen 

13.1 Bei Pflichtverletzungen, die nicht in einem Mangel beste-hen oder die einen über die Mangelhaftigkeit hinausgehenden Schaden verursacht haben, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts Anderes be-stimmt ist. 

13.2 Gegenüber unserem Kunden haben wir Arglist, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Darüber hinaus haben wir auch einfache Fahrlässigkeit zu vertreten, - für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-heit, - bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vor-hersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Ansprüche des Kunden aus von uns übernommenen Garantien sowie dem Produkthaftungsgesetz bleiben in jedem Fall unbe-rührt. 

13.3 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht auf einem Man-gel beruht, kann der Kunde – bei Vorliegen der weiteren ge-setzlichen Voraussetzungen – nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Der Rücktritt ist ausge-schlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. 

13.4 Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haften wir nach Maßgabe der vorstehenden Vorschriften nur, soweit ein solcher Verlust durch angemessene Datensiche-rungsmaßnahmen seitens der Kunden nicht vermeidbar gewe-sen wäre. Im Übrigen ist die Haftung auf den typischen Wie-derherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. 

14. Verjährung 

14.1 Bei Bauwerken und Sachen, die entsprechend ihrer übli-chen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Verjährungsfrist der Mängelansprüche 5 Jahre ab Ablieferung. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist der Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung und bei abzunehmenden Leistungen ein Jahr ab Abnahme. Ist es nicht zur Ablieferung gekommen, beginnt die Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist. Vorgenannte Verjährungsfristen gelten auch für konkurrierende Ansprüche aus unerlaubter Handlung. 

14.2 Abweichend von Ziffer 1. gilt in folgenden Fällen die ge-setzlich vorgesehene Verjährungsfrist: - Für Mängelansprüche, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben, 

- für Rückgriffsansprüche des Kunden im Rahmen einer Liefer-kette (Ziffer 17.8), 
- für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 
- für sonstige Schadensersatzansprüche aufgrund einer vor-sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, 
- für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, 
- für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung sonstiger wesentlicher Vertragspflichten. 

14.3 Alle übrigen, in den vorstehenden Ziffern 1. und 2. nicht genannten Ansprüche und Rechte des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren in einem Jahr ab Abliefe-rung. Ist es nicht zur Ablieferung gekommen, beginnt die Ver-jährung mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist. Kürzere gesetzliche Verjährungsfristen gehen vor. 

15. Wirtschaftliche Verhältnisse 

Sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nach unse-rer freien Einschätzung die eingeräumten Zahlungsbedingun-gen nicht rechtfertigen, sind wir berechtigt, die noch nicht aus-geführten Bestellungen zurückzuhalten, bis der Kunde ange-messene Sicherheiten geleistet hat. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde auf schriftliche Aufforderung hin sofort sämtliche bereits gelieferten Leistungen bezahlt oder sämtliche bestell-ten, aber noch nicht gelieferten Leistungen im Voraus bezahlt, oder nach unserer Wahl beides bezahlt. 

16. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung 

16.1 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns aner-kannt wurden. Darüber hinaus kann der Kunde ein Zurückbe-haltungsrecht nur ausüben, wenn dieses auf demselben Ver-tragsverhältnis beruht. 

16.2 Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Ver-trag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch uns. 

16.3 Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Ge-schäftsverbindung mit dem Kunden abzutreten. 

17. Geheimhaltung 

Jede der Vertragsparteien ist verpflichtet, die aus dem Bereich der jeweils anderen Vertragspartei stammenden Informatio-nen und Dokumente, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aus anderen Gründen als Geschäfts- oder Betriebsge-heimnisse eindeutig erkennbar sind, geheim zu halten. Außer wenn dies zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, sind die Vertragsparteien nicht berechtigt, solche Informatio-nen oder Dokumente aufzuzeichnen, zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Die Vertragsparteien haben ihren Ar-beitnehmern und Vertretern entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet, falls die geheimhaltungsbedürftigen Informationen allgemein bekannt werden oder während der Dauer der Geheimhaltungspflicht dem Anwender von dritter Stelle ohne Auferlegung einer Ge-heimhaltungspflicht bekannt werden. 
 
18. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht 

18.1 Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. 

18.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Ver-tragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Strei-tigkeiten ist unser Geschäftssitz in Embsen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind.

Zuletzt geändert am: 18. Dezember 2019
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